Steueramt

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme, Kindergarten- und Mensagebühren), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme, Kindergarten- und Mensagebühren), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.

Art der Organisation

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Gemeindesekretärin

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ENGELBERGER PLATZ 1, 39030 PERCHA
Raum: Rathaus, 1. Stock

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Gemeinde Percha

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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 12:20 Uhr