Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Regelung zur Entsorgung von hausmüllähnlichen, nicht gefährlichen Sonderabfällen in Percha – klare Vorgaben für Bürger und Betriebe.

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Veröffentlichungsdatum

18.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Percha regelt, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle als hausmüllähnlich gelten und wie sie entsorgt werden. Sie beschreibt die Bedingungen für die Sammlung, Abgabe und Behandlung dieser Abfälle, sowohl für Privathaushalte als auch für Betriebe. Ziel ist eine klare und einheitliche Handhabung der Abfälle nach den Vorgaben des Landes Südtirol.

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Veröffentlichungsdatum

18.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 21.09.2025, 13:46 Uhr

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