Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Die Verordnung regelt die Vergabe von Beiträgen an gemeinnützige Organisationen und Personen in Percha nach klaren Kriterien und Verfahren.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2020

Beschreibung

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Percha Beiträge an Vereine, Körperschaften und Einzelpersonen vergibt, die gemeinnützig und ohne Gewinnabsicht tätig sind. Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen, etwa für laufende Tätigkeiten, Projekte, Investitionen oder Sachleistungen. Die Anträge werden nach festgelegten Kriterien geprüft, und die Auszahlung erfolgt nach Kontrolle und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2020

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Zuletzt aktualisiert: 21.09.2025, 13:23 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblätter

 Pfarrbriefe von Percha und Oberwielenbach