Gemeindeverordnung über die Führung der Vereinshäuser

Die Verordnung regelt Antrag, Nutzung und Pflichten für Vereinshäuser und Schulräume in Percha und Oberwielenbach.

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Kategorien
Veröffentlichungsdatum

06.02.2013

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Nutzung der Vereinshäuser in Percha und Oberwielenbach sowie die außerschulische Nutzung der Schulgebäude. Für die Nutzung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, und es gelten klare Regeln zu Verantwortung, Ordnung, Energieverbrauch und Haftung. Ziel ist ein sicherer, ordentlicher und verantwortungsvoller Umgang mit den gemeindeeigenen Räumlichkeiten.

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Veröffentlichungsdatum

06.02.2013

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Zuletzt aktualisiert: 20.09.2025, 21:03 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblätter

 Pfarrbriefe von Percha und Oberwielenbach